Bestattungshaus Steffen Seyler in Frohnhofen – persönlich für Sie da.
Ein Ort für Abschied, Erinnerung und Begegnung.
Im Trauerfall begleiten wir Sie Schritt für Schritt – persönlich und verlässlich.
Erinnerungen, die bleiben.
Heute entscheiden. Morgen entlasten.
Halten Sie Ihre Wünsche fest und entlasten Sie damit Ihre Angehörigen.
Wissenswertes rund um Abschied, Bestattung und Vorsorge – einfach erklärt.

Sortiment

Sarg, Urne und weitere Elemente des Abschieds können so ausgewählt werden, dass sie zum verstorbenen Menschen und zu den Wünschen der Familie passen. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und beraten Sie transparent zu Gestaltung und Kosten.
Einen Überblick zu unserem Angebot und unseren Leistungen finden Sie in unseren Beratungsunterlagen

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Können Sarg oder Urne bemalt und beschriftet werden?

Erste Schritte

Wenn ein Sterbefall eingetreten ist, wissen Hinterbliebene oft nicht, was nun zu tun ist. Aber es sind zunächst nur wenige Schritte: Zunächst muss ein Arzt, nach Möglichkeit der Hausarzt, den Tod feststellen. Ist die Hausarztpraxis nicht erreichbar, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst unter Tel.: 116 117.

Anschließend informieren Sie uns.

Sie erreichen das Bestattungshaus Seyler in Frohnhofen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr telefonisch unter

06386 92160

Wir benötigen für unsere Arbeit einige Dokumente. Sind diese nicht vorhanden oder aufzufinden, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung:

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Stammbuch
  • Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: die Scheidungsurkunde im Original
  • bei Verwitweten: die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • elektronische Gesundheitskarte der Krankenversicherung
  • falls vorhanden Sterbegeld- oder Lebensversicherungspolicen
  • Rentenanpassungsmitteilung
  • falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag
  • im Falle einer Behinderung: Schwerbehindertenausweis
  • falls bereits vorhanden: Grabunterlagen

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Was muss ich zuerst tun, wenn ein Sterbefall eingetreten ist?

Unsere Leistungen

Wir vom Bestattungsinstitut Seyler helfen schnell, unbürokratisch und umfassend. In Sterbefällen übernehmen wir alle anfallenden Aufgaben:

  • Erstversorgung am Sterbeort
  • Überführungen lokal und international
  • Aufbahrung am Sterbeort oder in unserem Aufbahrungsraum
  • Planung, Organisation und Durchführung der Trauerfeier
  • Särge, Urnen, Wäsche etc.
  • Organisation von Blumenschmuck, Musik und Dekoration
  • Absprache mit Geistlichen, Rednern und Friedhofsamt
  • Ausführung der Beisetzung
  • Kaffeetafeln intern oder extern
  • Unterstützung bei Formalitäten und Behörden- und Versicherungskommunikation
  • Gestaltung, Platzierung und Versand von Traueranzeigen / Trauerdrucken, Danksagungen etc.
  • Vermittlung von Trauerbegleitung
  • Vermittlung von Steinmetzen und Friedhofsgärtnereien
  • Bestattungsvorsorge

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Bürokratie und Formalitäten im Trauerfall – wer hilft mir dabei?

Bestattungsformen – so vielfältig wie das Leben

Jeder Mensch ist anders. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Möglichkeiten, Abschied zu nehmen und einen Ort der Erinnerung zu finden. Ob klassische Erdbestattung, Feuerbestattung, Naturbestattung oder Seebestattung – entscheidend sind die Wünsche des verstorbenen Menschen und die Bedürfnisse seiner Angehörigen.

Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz eröffnet darüber hinaus zusätzliche Möglichkeiten. Wir informieren Sie über die verschiedenen Bestattungsformen und helfen Ihnen, eine passende Entscheidung zu treffen.

Erdbestattung

Feuerbestattung

See- und Naturbestattung

Erdbestattung – ein fester Ort der Erinnerung

Bei der klassischen Erdbestattung wird der verstorbene Mensch in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. In Rheinland-Pfalz ist inzwischen auch eine Bestattung im Leichentuch möglich.

Auf dem Friedhof stehen in der Regel Reihen- und Wahlgräber zur Verfügung. Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Bei Wahlgräbern besteht meist die Möglichkeit, die Grabstelle selbst auszuwählen. Sie können auch als Familiengrabstätten genutzt werden. Das Nutzungsrecht lässt sich nach den Vorgaben der jeweiligen Friedhofssatzung verlängern.

Ein Grab kann für Angehörige ein vertrauter Ort sein, den sie besuchen und persönlich gestalten können.

Feuerbestattung – viele Möglichkeiten der Beisetzung

Bei einer Feuerbestattung wird der verstorbene Mensch im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird anschließend in einer Urne beigesetzt oder nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben einer anderen Bestattungsform zugeführt.

Auf Friedhöfen stehen dafür unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung: klassische Urnengräber, Urnenwahlgräber, Urnenwände oder Urnenstelen. Viele Friedhöfe bieten außerdem pflegefreie Rasengräber, Gemeinschaftsgrabstätten und anonyme Urnenbeisetzungen an.

Die Trauerfeier kann bereits vor der Einäscherung am Sarg stattfinden oder später im Rahmen der Urnenbeisetzung. Auch eine Kombination aus persönlicher Abschiednahme und späterer Beisetzung ist möglich.

Naturbestattung – die Natur als Ort der Erinnerung

Für Menschen, die sich der Natur besonders verbunden fühlen, kann eine Naturbestattung eine passende Form des Abschieds sein.

Bei einer Baumbestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Solche Bestattungen sind beispielsweise in ausgewiesenen Bestattungswäldern oder entsprechenden Bereichen auf Friedhöfen möglich. Anstelle eines klassischen Grabsteins erinnert häufig eine kleine Namenstafel an den verstorbenen Menschen.

Auch andere naturnah gestaltete Grabstätten, etwa Wiesen- oder Gemeinschaftsgräber, können eine Alternative sein. Viele dieser Grabformen kommen ohne individuelle Grabpflege durch die Angehörigen aus.

Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen außerdem, die Asche eines verstorbenen Menschen außerhalb eines Friedhofs ausbringen zu lassen – beispielsweise auf einem privaten Grundstück. Dafür sind unter anderem eine entsprechende schriftliche Verfügung des Verstorbenen, die Zustimmung des Grundstückseigentümers und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich.

Seebestattung – Abschied auf dem Meer

Bei einer Seebestattung wird die Asche des verstorbenen Menschen in einer speziellen wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben. Die Beisetzung erfolgt von einem Schiff aus in dafür zugelassenen Seegebieten.

Angehörige können die Fahrt auf Wunsch begleiten und gemeinsam an Bord Abschied nehmen. Eine Seebestattung kann aber auch ohne Begleitung durch Angehörige stattfinden.

Nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen in der Regel eine Seekarte oder Urkunde mit den Koordinaten des Beisetzungsortes. So bleibt der Ort des Abschieds nachvollziehbar, auch wenn es kein klassisches Grab gibt.

Neue Möglichkeiten durch das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Es erweitert die Möglichkeiten, die eigene Bestattung nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten.

Zu den neuen Regelungen gehören:

  • Flussbestattung: Eine wasserlösliche Urne kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Schiff aus in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn beigesetzt werden. Hierfür sind die entsprechenden wasserrechtlichen Genehmigungen erforderlich.
  • Tuchbestattung: Eine Erdbestattung im Leichentuch ist nun grundsätzlich auch ohne religiöse Begründung möglich.
  • Asche auf privaten Grundstücken: Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Asche außerhalb eines Friedhofs ausgebracht werden.
  • Urne zu Hause: Die private Aufbewahrung einer Ascheurne durch eine dafür bestimmte Person kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein.
  • Persönliche Erinnerungsstücke: Teile der Asche können für eine würdevolle Weiterverarbeitung verwendet werden, beispielsweise zu einem Schmuckstück oder Erinnerungsgegenstand.

Für die neuen Bestattungsformen gelten besondere Voraussetzungen. Dazu gehört insbesondere, dass die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte, ihre Wünsche zu Lebzeiten in einer schriftlichen Totenfürsorgeverfügung festgelegt und eine Person mit der Totenfürsorge betraut hat. Je nach Bestattungsform sind weitere Vorgaben und Genehmigungen zu beachten.

Wir beraten Sie gerne darüber, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen und wie sich persönliche Wünsche rechtssicher umsetzen lassen.

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Was unterscheidet pflegefreie und anonyme Ruhestätten?
Welche Grabstätte ist die richtige?
Gibt es gemeinsame Grabstätten für Mensch und Haustier?
Wie funktioniert eine Baumbestattung?
Welche Möglichkeiten gibt es ohne eigene Grabpflege?

Trauerfeier individuell

Einen Abschied zu feiern, ist eine liebevolle Würdigung, die einem Menschen gilt, der mit seinem individuellen Charakter, seinen vielen guten Seiten und seinen liebenswerten Schrullen unser Leben geprägt hat. Wir wollen Danke sagen, zurückblicken, uns erinnern und innehalten.

Eine Trauerfeier ist ein wichtiger Moment für die Hinterbliebenen. Sie soll den unverwechselbaren Eigenschaften eines Menschen entsprechen. Deshalb richten wir jede Abschiednahme ebenso einzigartig aus. Wir nehmen uns Zeit, um mit den Angehörigen die Wünsche zu erörtern, und gestalten mit diesen Informationen die Zeremonie mit Dekoration, Blumenschmuck und Musik.

So lassen wir einen Moment der Ruhe entstehen, in der die Gemeinschaft der Hinterbliebenen zusammenfindet, um gemeinsam zurückzublicken und sich in der Trauer verbunden zu sein. Bei Trauerfeiern nehmen wir alle Möglichkeiten der Individualisierung in Anspruch.
Dekoration und Blumenschmuck umfassen Pflanzen, die zum Geschmack der Hinterbliebenen oder der bzw. des Verstorbenen passen und ihre individuelle Botschaft transportieren:

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Kann man sich mit der Gestaltung der Trauerfeier Zeit lassen?
Welche Bedeutung hat ein persönlich gestalteter Abschied?
Wie lässt sich eine Trauerfeier besonders gestalten?
Kann eine Bestattung nachhaltig gestaltet werden?
Ist eine Trauerrede auch nach Kirchenaustritt möglich?

Musikauswahl

Musik kann Erinnerungen wecken und einer Trauerfeier eine persönliche Atmosphäre geben. Ob klassisch, kirchlich oder ein Lied mit besonderer Bedeutung: Entscheidend ist, was zum Menschen und zum Abschied passt.

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Welche Musik kann bei einer Trauerfeier gespielt werden?

Tod und Bestattung aus kirchlicher Sicht

Wie begleitet die Kirche Trauernde und welche Rolle spielt eine kirchliche Bestattung? Pfarrerin Sabine Schwenk gibt Einblick.


Pfarrerin Sabine Schwenk aus dem protestantischen Pfarramt Altenkirchen:

„Die Begleitung Sterbender und Trauernder ist ein Schwerpunkt kirchlichen Handelns. Die Bestattung ist für die Kirche eine ihrer Kernaufgaben, denn von Anfang an hat sie ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Gerade dann, wenn Angehörige, Freunde und Verwandte von einem verstorbenen Menschen Abschied nehmen müssen, wird Kirche in Person der Pfarrerin oder des Pfarrers zur Begleiterin bei diesem oft schwierigsten Schritt im Leben der Trauernden.

Im Mittelpunkt der Bestattung steht die Verkündigung der frohen Botschaft, der Glaube an die Auferstehung der Toten. Als Christin glaube ich, dass wir Menschen nach dem Tod nicht im Nichts verschwinden, sondern zu Gott zurückkehren und bei ihm eine ewige Heimat finden. Die christliche Bestattung geschieht im Vertrauen darauf, dass das Leben bei Gott nicht verloren ist. Deswegen steht im Mittelpunkt die Verkündigung des für uns gekreuzigten und auferstandenen Herrn.

Eine christliche Bestattung ist ein würdiges Geleit für die Verstorbenen und Trost und Zuspruch für die Trauernden. Lieder und Gebete – alt und neu, traditionell und modern – helfen, Worte zu finden, wo Trauer die Sprache verschlägt. Die alten Worte der Bibel helfen uns auch heute noch, der Trauer, der Klage, der Verzweiflung und der Einsamkeit eine Stimme zu geben, und sprechen zugleich von Gottes Hilfe und Begleitung und der Hoffnung auf Auferstehung.

Im Vorfeld der Bestattung führe ich ein Trauergespräch mit den Angehörigen – entweder bei den Angehörigen zu Hause oder bei mir im Pfarramt. In diesem Gespräch darf geweint, aber auch gelacht werden, hier haben Trauer, Erinnerung und persönliche Fragen ihren Platz. Im Trauergespräch können sich die Angehörigen das, was sie belastet, bewegt und beschäftigt, von der Seele reden. Gemeinsam entscheiden wir dann, welche Inhalte des Gesprächs in der Trauerrede vorkommen dürfen und somit öffentlich werden. Ebenso wird auch über die Trauerfeier gesprochen, die angelehnt an die traditionellen Riten auch Raum für persönliche Wünsche bietet.

Weil die Bestattung einen wichtigen Schritt im Trauerprozess darstellt, ist es für das Wohl der Trauernden wichtig, dass ich als Pfarrerin und der Bestatter gut miteinander arbeiten.“